Studioordnung

1. Ein- und Austritt
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden – im Interesse eines kontinuierlichen Unterrichts – für die Dauer von drei Monaten.
Danach kann der Austritt auf das Ende jeden Monats erklärt werden.
Austritte ohne Abmeldung werden nicht akzeptiert.

2. Schuljahr
Das Schuljahr entspricht demjenigen der ordentlichen Schulen.

3. Verhinderungen
Versäumte Unterrichtsstunden können innert zwei Monaten nach- oder auch vorgeholt werden.
Bei Verhinderungen von längerer Dauer (Ortsabwesenheit, Krankheit etc.) besteht die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit zu pausieren.

4. Schulgeld
Das Schulgeld ist für die festgelegte Anzahl Wochenstunden im Voraus zu bezahlen. Bei Neueintritt für 3 Monate im Voraus.
Für die Ferienzeit im Juli und Anfang August (6 Wochen) wird kein Schulgeld erhoben.
Ausfallende Ferienwochen ausserhalb des Sommers können vor- oder nachgeholt werden.

5. Unfälle und Garderobe
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmenden. Die Studioleitung lehnt jede Haftung ab.